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hauptamtliche/r Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)

hauptamtliche/r Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)

Hansestadt Wismar
location23 Bobitz, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 14.12.2025
Vollzeit

Bekanntmachung


Zum Ende der Wahlzeit des derzeitigen Stelleninhabers ist zum 20.07.2026 die Stelle als


hauptamtliche/r Bürgermeisterin/Bürgermeister (m/w/d)


neu zu besetzen. Der jetzige Amtsinhaber kandidiert nicht erneut.


Die Amtszeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) und erfolgt derzeit nach Besoldungsgruppe B 5. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.


Die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister wird von allen Wahlberechtigten der Hansestadt Wismar in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl am Sonntag, den 12. April 2026 gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 26. April 2026 statt.


Die Wahlvorschläge sind gemäß § 62 Abs. 4 LKWG M-V bis spätestens zum 27.01.2026 (75. Tag vor der Wahl) um 16.00 Uhr schriftlich und vollständig bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.


Ausführliche Informationen zu den Aufgaben und Anforderungen der Stelle finden Sie auf: www.wismar.de/jobs.


Hansestadt Wismar

Der Bürgermeister