Stellenausschreibung Amtsdirektorin/ Amtsdirektor
Im Amt Lenzen-Elbtalaue ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Amtsdirektor/in (m/w/d)
zu besetzen.
Die Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Das Amt Lenzen-Elbtalaue besteht aus den Gemeinden Cumlosen, Lanz und Lenzerwische sowie der Stadt Lenzen (Elbe). Das Amt Lenzen-Elbtalaue hat derzeit etwa 3.900 Einwohnern auf einer Verwaltungsfläche von 220,84 km2 und liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg im Landkreis Prignitz. Die Amtsverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Stadt Lenzen (Elbe).
Wir suchen eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, belastbare, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten.
Sie sollten bereit und in der Lage sein,
- sich mit unserer Gegend und ihren Bewohnern zu identifizieren,
- mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll und transparent zusammenzuarbeiten,
- die Verwaltung zukunftsorientiert und bürgernah zu führen,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten und
- die Region weiterzuentwickeln.
Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor wird vom Amtsausschuss des Amtes Lenzen-Elbtalaue für die Dauer von 8 Jahren gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A15.
Die/Der Bewerbende müssen mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Eine ausreichende Erfahrung liegt vor, wenn die/der Bewerbende eine längere Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung mit entsprechend mehrjähriger Führungserfahrung nachweisen kann. Die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst besitzt, wer beispielsweise den Diplom- oder Bachelorabschluss im Studiengang „Verwaltung und Recht“, „Öffentliche Verwaltung“ oder „Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht“ erworben hat.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin/zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Landesbeamtengesetz in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllen. Es ist wünschenswert, dass der/die für das Amt bestätigte Bewerber/in den Hauptwohnsitz so wählt, dass die beschriebenen Aufgaben erfüllt und die erwartete Zusammenarbeit zum Wohle des Amtes Lenzen-Elbtalaue ungehindert gestaltet und ausgeübt werden können. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitglieder des Amtsausschusses berechtigt sind, Amt Lenzen-Elbtalaue
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen.
Schriftliche Bewerbungen mit einem ausführlichen Motivationsschreiben und unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über den Bildungsgang, lückenlose Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Arbeitszeugnisse oder Referenzen, aktuelles Führungszeugnis) werden bis zum 17.04.2026, 12.00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag adressiert an das
Amt Lenzen-Elbtalaue
An die Amtsausschussvorsitzende
Frau Nadine Mewes
Kennwort: Bewerbung Amtsdirektor/in
Kellerstraße 4
19309 Lenzen (Elbe)
erbeten.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen. Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber einverstanden, dass die erforderlichen persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und elektronisch gespeichert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Ablauffrist eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
