Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg, Telefon: +49 395 4575 0 (nachfolgend „NM“), als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn NM diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden diese nicht Vertragsinhalt.
2. „Verbraucher‟ ist jede natürliche Person, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer‟ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Werbeauftrag
1. „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet.
2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB, die Preisliste von NM sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
3. Werbemittel
1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
2. Technische Spezifikationen für die Werbemittel
PNG/JPG
- im entsprechenden Pixel Format (z.B. Rectangle 300 x 250 px)
- keine Skalierung
- 72 DPI
- RGB
- < 100 kB
HTML 5 Datei
- im entsprechenden Pixel Format (z.B. Rectangle 300 x 250 px)
- keine Skalierung
- < 100 kB
- Animation max. 4 Sekunden
- inkl. Klick-Tag! (oder mit hinterlegter Klick-URL)
Link (Drittanbietertag)
- im entsprechenden Pixel Format (z.B. Rectangle 300 x 250 px)
- keine Skalierung
- < 100 kB
- Animation max. 4 Sekunden
- inkl. Klick-Tag (oder mit hinterlegter Klick-URL)
Anlieferung per E-Mail
Bei Anlieferung eines Flashbanners benötigt NM zusätzlich ein alternatives Grafikbanner sowie die Zieladresse(n) - im Flashbanner muss ein Klick-Tag programmiert sein.
Bei fehlendem Flash-Plugin wird das alternative Grafikbanner angezeigt.
3. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. NM ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit vertraglich nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf irgendwelche Daten oder andere Webseiten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so gelten die nachfolgenden Ziff. 6 und 7 entsprechend.
4. Vertragsabschluss
1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zu Stande.
2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zu Stande, sofern nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung in Textform getroffen wird. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
3. Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, PopUp-Werbung etc.) bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung in Textform.
5. Nachlasserstattung
1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftraggeber schuldhaft zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass NM zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NM der Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
6. Datenanlieferung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den allgemeinen technischen Vorgaben von NM entsprechende Werbemittel rechtzeitig anzuliefern.
2. Kosten, die NM für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Ab dem im Angebot angegebenen Anlieferungstermin sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.
7. Ablehnungsbefugnis
1. NM behält sich vor, Werbeaufträge vor Vertragsabschluss – ohne Angabe von Gründen – abzulehnen.
Des Weiteren behält sich NM insbesondere vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für NM wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
In diesen Fällen wird NM den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass NM das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen NM sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
2. Insbesondere kann NM ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
3. Ist dem Auftraggeber bekannt, dass berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhalte seiner Werbemittel bestehen, so hat er NM unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu informieren. Mitteilungen per E-Mail sind zu richten an kundenservice@nordkurier.de. Als berechtigte Zweifel in diesem Zusammenhang gelten unter anderem der Erhalt einer Abmahnung oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Unterlässt der Auftraggeber dies, so kann NM jede Mithaftung für die dem Auftraggeber durch wiederholte Veröffentlichung der betroffenen Werbemittel entstehenden Schäden verweigern.
8. Rechtegewährleistung
1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt NM im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen NM im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können, und wird NM von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, NM nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu informieren.
2. Der Auftraggeber räumt NM sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
9. Leistungsumfang, Gewährleistung
1. NM gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dabei ist es jedoch nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder -hardware. Dies meint im Besonderen, aber nicht ausschließlich, die Verwendung veralteter und/oder kaum verbreiteter Darstellungssoftware und/oder -hardware; oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
2. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
3. NM wird dem Auftraggeber bei allen Werbeformen das im Auftrag festgelegte Volumen für den jeweils festgelegten Zeitraum liefern. Grundlage für die Abrechnung der erzielten Page-Impressions und Ad-Impressions ist ausschließlich das mittels des von NM eingesetzten Adservers erstellte Reporting; Daten fremder Adserver werden nicht als Berechnungsgrundlage akzeptiert.
10. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die NM nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von NM bestehen.
11. Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet NM nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet NM nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach Satz 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet NM nach Satz 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung von NM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Preisliste
1. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmern bleibt eine Änderung vorbehalten. Im Einzelfall gilt vorrangig der in der Auftragsbestätigung zugesagte Preis.
Für von NM bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von NM mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
2. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von NM zu halten.
13. Zahlung
1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. NM ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig zehn Tage ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
2. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder solchen Forderungen aufrechnen, die auf Gewährleistungsansprüchen beruhen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. NM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
4. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen NM, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5. Fakturierung sowie Inkasso werden von NM durchgeführt.
14. Vertragslaufzeiten und Laufzeitverlängerungen
Vertragsverhältnisse, welche eine regelmäßige Dienstleistung zum Gegenstand haben, haben eine Grundlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat kündigt.
15. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen bedürfen der Textform. Kündigungen per E-Mail sind zu richten an kundenservice@nordkurier.de.
16. Informationspflichten
Auf Anfrage stellt NM dem Auftraggeber die verfügbaren AdServer-Statistiken zur Verfügung.
17. Vertraulichkeit und Datenschutz
NM verarbeitet Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insb. der DS-GVO. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. NM ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Sofern bei NM anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihr ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf NM diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der NM mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Online-Angeboten von NM und deren weitere Nutzung. Im Fall von schuldhaften Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht, stellt er NM von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
18. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf - CISG) und des internationalen Privatrechts, soweit durch diese Rechtswahl nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neubrandenburg, sofern nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände anwendbar sind. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.